Einzelhandelskaufmann/-Frau

Berufsbeschreibung

Einzelhandelskaufleute führen in Einzelhandelsbetrieben den Einkauf, die Lagerung und den Verkauf von Waren sowie die damit verbundenen kaufmännisch-administrativen Tätigkeiten (Bürotätigkeiten) durch.
Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren an die Endabnehmer. Im Einkauf ermitteln die Einzelhandelskaufleute den Warenbedarf des Betriebes anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Bei der Warenübernahme kontrollieren die Einzelhandelskaufleute, ob Bestellung und Lieferung hinsichtlich Menge, Qualität und Preis übereinstimmen. Über eventuelle Mängel der Waren oder über durch den Transport verursachte Schäden verständigen sie die Lieferanten.

Anschließend nehmen sie die gelieferten Waren in die Lagerbuchhaltung auf, die bereits in den meisten Betrieben mit EDV abgewickelt wird, sodass nur mehr die entsprechenden Daten in den Computer eingegeben werden müssen. Bevor die Waren zum Verkauf angeboten werden, sind die Verkaufspreise auszuzeichnen. Die Preisauszeichnung erfolgt im Lager oder beim Einschlichten der Waren in Verkaufsregale. Beim Verkauf steht die Beratung der Kunden bzw. das Verkaufsgespräch im Vordergrund.